Impressum

Rechtliches

Kommunikationsdaten

v. Thunen
Anwalts- & Notarpraxis

Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht

Marktstraße 5
33602 Bielefeld

Telefon: (05 21) 9 67 37 - 0
Telefax: (05 21) 9 67 37 - 17

E-Mail:

Rechtsform

Die Rechtsanwälte von Thunen, Lau und Fulde bilden eine Bürogemeinschaft.

Rechtsanwälte

Zuständige Aufsichtsbehörde

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm:

Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon:(0 23 81) 98 50 - 00
Telefax:(0 23 81) 98 50 - 50
E-Mail:info@rak-hamm.de
Web:www.rechtsanwaltskammer-hamm.de

Berufliche Regelungen

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen: der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Die aktuellen Fassungen der Gesetze können Sie hier einsehen.

Notar

Zuständige Aufsichtsbehörde

Präsident des Landgerichtes Bielefeld
Niederwall 71
33602 Bielefeld

Herr von Thunen ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Notar zugelassen und Mitglied der Westfälischen Notarkammer:

Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon:(0 23 81) 9 69 59 - 0
Telefax:(0 23 81) 9 69 59 - 51
E-Mail:info@westfaelische-notarkammer.de
Web:www.westfaelische-notarkammer.de

Berufliche Regelungen

Die Tätigkeit des Notars unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen: der Bundesnotarordnung (BNotO), dem Beurkundungsgesetz (BeurkG), den Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Westfälischen Notarkammer (berufsrechtliche Richtlinien der Westfälischen Notarkammer), der Dienstordnung für Notare (DONot) und der Kostenordnung (KostO) sowie des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Diese Regelungen können Sie hier im Detail einsehen.

Berufshaftpflichtversicherung (bezüglich des Notars auch für den Notarbereich)

ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40198 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich

im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Kollisionskontrolle

Dem Anwaltsnotar und der Berufsausübungsgemeinschaft, in der er sein Amt ausübt, ist es nach § 45 BRAO verboten, ein anwaltliches Mandat in Rechtssachen zu übernehmen, die zuvor Gegenstand notarieller Befassung waren. Zur Vermeidung solcher Kollisionen wird vor jeder Mandatsübernahme auf der Grundlage der Namensverzeichnisse der Notare eine Kontrolle vorgenommen.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken

Technische Umsetzung & Betreuung

mvth digital solutions